Das Trinkwasser in einer Hausinstallation, ob in gewerblicher oder privater Nutzung, wird in der Regel von einem Wasserversorgungsunternehmen bereitgestellt. Ein hygienebewusster Betrieb der Hausinstallation ist entscheidend, um die mikrobiologische Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
Die im Jahr 2001 erlassene Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die EG-Trinkwasser-Richtlinie aus dem Jahr 1998 in deutsches Recht um. Ziel der Verordnung ist es, Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch verunreinigtes Wasser zu schützen. Daher müssen Unternehmer und sonstige Inhaber betroffener Trinkwasserinstallationen regelmäßige Probenahmen an geeigneten Entnahmestellen in der Hausinstallation durchführen.
Die hygienebewusste Planung der Trinkwasserinstallation und deren regelmäßige Überwachung sollen dazu beitragen, Gesundheitsrisiken zu minimieren. Denn wenn die mikrobiologische Belastung des Trinkwassers zunimmt, können sich in der Folge auch Legionellen, Pseudomonaden oder atypische Mykobakterien ausbreiten, die als opportunistische humanpathogene Bakterien gelten. Zwar ist das Trinkwasser, das von den Wasserversorgungsunternehmen bereitgestellt wird, in der Regel hygienisch einwandfrei. Dennoch bleibt das Trinkwasser nach der Einleitung in ein Gebäude nicht gänzlich frei von Mikroorganismen, aufgrund:
- des komplexen Aufbaus und der nicht fachgerechten Ausführung der Trinkwasser-Leitungsführungen,
- von nachträglichen baulichen Änderungen im ursprünglichen Leitungsbestand der Hausinstallation,
- von Erweiterungen der Hausinstallation und aufgrund der Materialauswahl und
- des ständigen Eintrags von Bakterien.